Sicherheit

Sicherheit in der Schule und auf dem Schulweg:
Aufgrund der Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.11.2002, 21.11.2006 und vom  10.07.2013 erarbeiteten wir in Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Sachaufwandsträger, der Polizei Rosenheim und der örtlichen Feuerwehr folgendes Konzept:
  • Eltern bringen ihre Kinder bis zum Eingang der Schule und holen sie dort auch wieder ab (außer in begründeten Ausnahmefällen). In der kalten Jahreszeit ist nur der Südeingang am Morgen geöffnet. So kann eine Kontrolle über Erwachsene erlangt werden, die sich im Schulgebäude aufhalten.
  • Die Aufsicht der Schüler obliegt bis 7.45 Uhr dem Sachaufwandsträger. Diese Aufsicht übernimmt täglich Frau Kahler.
  • Haftungsrechtliche Gründe erfordern, dass sich alle Buskinder nach dem Eintreffen an der Schule unverzüglich unter die Aufsicht von Frau Kahler begeben. Ein Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen muss die Schule entsprechende Maßnahmen einleiten.
  • Die Schultüren werden um 8 Uhr geschlossen und sind bis zum Unterrichtende nur von innen zu öffnen. (Alle Türen sind mit Türdrücker zu öffnen! )
  • SchülerInnen sind nicht berechtigt, während des Vormittags schulfremden Personen Eintritt zu gewähren. Eine Anmeldung erfolgt über das Sekretariat oder über die Schulleitung.
  • Der Hausmeister Herr Klaus Schreiner betreut die Sicherheitsanlage und kann in sicherheitstechnischen Fragen zurate gezogen werden.
  • Es ist kaum möglich, für jeden Krisenfall ein genaues Handlungsszenarium zu erstellen, da im Fall einer Bedrohungslage (z.B. Brand, Naturkatastrophe), eines schweren Unfalls, Todesfalls oder eines Gewaltdelikts der tatsächliche Ablauf nicht vorher bestimmbar ist.
    Für die psychologische Betreuung von Schülern und Lehrern ist vom Schulleiter ein schulisches Krisenteam eingerichtet, das bei Bedarf das “Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen “ (KIBBS-Team) anfordert und ggf. andere Unterstützungsinitiativen zulässt.
    Als Sammel-, Betreuungs- und Abholplatz wurde die Mehrzweckhalle festgelegt, in Ausnahmefällen die Kirche. Die aktuellen Schüleradressen bzw. Telefonnummern liegen der Feuerwehr bzw. der Gemeinde vor (verschlossener Umschlag - nur zu öffnen für den Notfall).
  • Die Lehrkräfte werden gebeten, Mobiltelefone während der Unterrichtszeit mitzuführen, um im Notfall die Polizei verständigen zu können. Nottelefone stehen außerdem in der Turnhalle (Erste Hilfe-Raum, MZH) und im Lehrerzimmer zur Verfügung.
  • Wenn Kinder mit dem Auto abgeholt werden, sollten von den Eltern nur die Parkplätze in der Mitte der Busschleife und entlang der Turnhalle benutzt werden Die Feuerwehrzufahrt ist mit einem absoluten Halteverbot ausgewiesen. Der Sachaufwandsträger weist daraufhin, dass nach der StVO und nach  der Verordnung zur Verhütung von Bränden das Abstellen von Kraftfahrzeugen verboten ist und Zuwiderhandlungen ordnungsbehördlich verfolgt werden.

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